Zur Ausbildung von Fensterbänken aus einer Rollschicht gelten die Bestimmungen der DIN 1053-1. Im Abschnitt 8.1.1 heißt es: „Unmittelbar der Witterung ausgesetzte, horizontale und leicht geneigte Sichtmauerwerks-flächen, wie z. B. Mauerkronen, Schornsteinköpfe, Brüstungen, sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abdeckung) so auszubilden, dass Wasser nicht eindringen kann.“
Sohlbänke aus einer Rollschicht sind wichtige Gestaltungselemente bei Fassaden aus Sichtmauerwerk und in der Tradition dieser Bauweise verwurzelt. Bei Fassaden in exponierter Lage, wie z. B. bei mehrgeschossigen Gebäuden ohne Dachüberstand, haben Sohlbänke aus einer Rollschicht jedoch den Nachteil, dass über ihre Mörtelfugen Regenwasser ins Bauteil eindringen kann. Es besteht dabei die Gefahr, dass kalkhaltiges Wasser auf die Fassade ausgeschwemmt und die Fassadenoptik beeinträchtigt wird.
Die Ausbildung der Sohlbänke im Verblendmauerwerk sollte grundsätzlich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Regenbeanspruchung erfolgen. So stehen bei den Gebäuden, bei denen kaum Schlagregenbeanspruchung zu er warten ist, wie z. B. Ein- oder Zweifamiliehäuser mit ausreichen dem Dachüberstand, nicht das Gefälle,sondern eher die gestalterischen Aspekte im Vordergrund.
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